Liebe Gäste,
über die aktuelle Lage zu den Reisebeschränkungen
informieren Sie sich bitte
auf der Seite der Niedersächsischen Landesregierung:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html
Bitte beachten Sie:
Soweit die
Inzidenz von 35 in einem Landkreis überschritten wird, gilt die 3 G-Regelung.
Zum Betreten eines
Beherbergungsbetriebes ist ein Impf- oder Genesenennachweis oder eine negative
Testung (PCR, PoC oder Selbsttest) vorzuweisen.
In der Warnstufe 1
gilt die 2 G Regelung in geschlossenen Räumen.
Auf der
Außenfläche gilt die 3 G-Regelung.
In der Warnstufe 2
gilt in geschlossenen Räumen die 2 G Plus Regelung. Neben dem Impf- oder
Genesenennachweis ist ein negativer Test vorzuweisen. Dazu ist während des
Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung FFP2 zu tragen.
Auf der
Außenfläche gilt die 2 G Regelung.
Legt ein Gast bei
Anreise einen Test vor (3 G Regel oder 2 G Plus Regelung), so muss er diesen im
Verlaufe einer Anwesenheitswoche 2 mal wiederholen.
Für
MitarbeiterInnen gilt die 3 G Regelung (gemäß § 28 b InfektionsschutzG).
Unter diesem Link sehen Sie die aktuell geltende Warnstufe.
WICHTIG: Übernachtungsgäste deren Übernachtungszweck dienstlich ist, dürfen "im Rahmen der beruflichen
Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Einhaltung der 3 G-Regelung" bei uns einchecken.
(Quelle: DEHOGA Niedersachsen)